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Startseite » Garantie / Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung

Sehr geehrter Kunde,

durch die Änderung des deutschen Schuldrechts gilt ab 1. Januar 2002 ein neues Gewährleistungsrecht. Endverbraucher haben danach 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung. Nun kommt es beim Verständnis der Definition von Gewährleistung und Garantie immer mal wieder zu Problemen. Um das Ganze mal etwas genauer zu beschreiben, hier ein paar Informationen:

Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Mit der Schuldrechtsreform kommt es zu neuen Gewährleistungsregelungen und Fristen, die ab 1. Januar 2002 zwischen Verkäufer und Käufer wirksam sind.

Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte, die ab diesem Datum verkauft werden, wird von bisher 6 Monaten auf 24 Monate, beginnend mit Auslieferung beim Käufer, erhöht.

1. Garantie

Ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach dem Garantieversprechen.
Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf eine solche Leistung!

2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".

• Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
• Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
- nicht der Vereinbarung entspricht, oder
- nicht den Angaben in der Werbung / Produktbeschreibung entspricht, oder
- nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.

Keine Fehler sind insbesondere:

• gebrauchsbedingter Verschleiß
• Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
• Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)

Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.

Einschränkend wirkt ausserdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

3. Kulanz

Bei uns wird der Kundenservice groß geschrieben!
Daher versuchen wir alles, um auch über den gesetzlichen bzw. vertraglichen Rahmen hinaus Kulanzlösungen zu finden.
Dies sind allerdings rein freiwillige Leistungen und daraus können keine weitergehenden Rechte hergeleitet werden. Das gilt auch, wenn sie bereits einmal gewährt wurden.

4. Modifizierte Konsolen

Bei Konsolen, die von uns durch Modchips, Casemodding etc. verändert wurden, besteht keinerlei Herstellergarantie mehr. Hier gilt ausschließlich die 24-monatige gesetzliche Gewährleistung.

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