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1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Bedingungen sind die Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet.
2. Angebot
2.1 Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. gelten nur annähernd. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Firma D.v.C.- Video + Automaten zum Rücktritt berechtigt. Sonderangebote und sonstige Aktionen gelten nur so lange Vorrat reicht.
3. Vertragsabschluß / Widerrufsrecht
3.1a) Der Besteller / Verbraucher ist an seinen Vertragsantrag 2 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.
3.1b) Zustandekommen des Vertrages bei Internet-Shop Bestellungen. Der Abschluß eines Vertrages zwischen dem Käufer und der Firma D.v.C.- Video + Automaten kommt in folgender Weise zustande: Der Käufer kann aus dem Angebot beliebig aussuchen und den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder ihn leeren. Durch Anklicken des Buttons "JETZT BESTELLEN" gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Die Annahme der Bestellung, die wir uns vorbehalten, erfolgt spätestens innerhalb einer Woche. Der Vertrag kommt mit der Auslieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder dadurch zustande, dass wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen.
3.2 Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelter bzw. eingeschweißter Ware, sofern die versiegelte / eingeschweißte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde. Bei Modchips ist jeglicher Garantieanspruch verloren, sobald diesem Lötversuche anzusehen sind, da es dann nicht eindeutig nachweisbar ist, ob der Chip schon vorher einen Defekt aufwies oder dieser erst durch Unsachgemäßes Löten entstanden ist.
Durch misslungene Lötversuche erlischt jedes Recht auf einen Umtausch.
4. Preise und Gefahrtragung
4.1 An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Leistung und Lieferung sind wir 1 Woche (5 Werktage) gebunden. Bei später vereinbarten Lieferterminen oder wenn der Besteller zu den in § 310 Abs. 1 BGB erwähnten Kundenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unseren am Tag des Gefahrübergangs gültigen Preisen.
4.2 Der Versand und dessen Versicherung erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers.
5. Lieferkonditionen
5.1 Angaben von Liefer- oder Herstellungszeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die angegebenen Lieferfristen werden nach den bestehenden Verhältnissen gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Vereinbarte Lieferfristen geltend dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versand die Versandbereitschaft gemeldet ist. Transportschäden müssen sofort bei der Deutsche Post AG / DHL / DPD angezeigt werden, denn dieser Service wird nicht von der Firma D.v.C.- Video + Automaten übernommen.
5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen oder höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörung oder Rohstoffmangel befreien uns für ihre Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3 Überschreiten wir eine vereinbarte Lieferzeit, so hat der Besteller das Recht, mittels eMail eine Nachfrist von einer Woche zu setzen oder auch sofort aus dem Vertrag auszusteigen, wenn es ausreichende Gründe gibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Garantie & Gewährleistung
6.1 Wir geben auf alle von uns durchgeführten Umbauten und den verwendeten Modchip 24 Monate Garantie. Auf von uns bezogene Festplatten geben wir 1 Jahr Garantie. Evtl. weiterführende Herstellergarantien müssen direkt beim Hersteller geltend gemacht werden (siehe Punkt 10.11). Beim Kauf einer neuen Konsole mit Umbau erhalten sie von uns 24 Monate Garantie. Ausgenommen davon sind Verschleißteile wie z.B. DVD-Laufwerk, Spielepad, usw. , dort beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
Bei Einsendungen einer defekten Konsole sind vom Kunden mindestens 3 genutzte DVD Rohlinge mit Sicherheitskopien beizulegen!
Wir leisten keinen Garantieanspruch bei der Konsole, wenn der Kunde durch den Gebrauch von qualitativ minderwertigen CD/DVD Rohlingen (z.B. Princo, Platinum oder Tevion), ein frühzeitiger Defekt durch zu hohen Verschleiß des DVD Lasers hervorruft. Um den Garantieanspruch nicht zu verlieren, sind DVD-R Markenrohlinge folgender Hersteller zu nutzen, z.B.: Verbatim, TDK, Panasonic, Philips, Pioneer und Sony.
Wir empfehlen folgenden Rohlingstest in der c't 14/05 nachzuschlagen.
Den gleichen Hinweis finden sie im von uns beigelegten Infoblatt niedergeschrieben oder bekommen sie von uns mitgeteilt.
6.2 Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf die vom jeweiligen Vorlieferanten zugesagten Rechte.
6.3 Kundendienst / Gewährleistungs- und Garantiebedingungen. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Regelungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und, falls der Käufer bei Abschluß des Vertrages Kaufmann ist und das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, auch des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder nachzuliefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (§§ 346 ff. BGB). Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung anzeigt. Danach sind sie verjährt, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten.
6.4 Für fehlerhafte Produkte (z.B. Softwareprogrammierungen des Modchips), falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanweisungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
6.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, die Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen und eine Fehlerbeschreibung zu geben.
6.6 Unfrei angelieferte Ware wird grundsätzlich nicht angenommen. Versandkosten Rückerstattungen erfolgen ausschließlich nach telefonischer Absprache.
6.7 Nachbesserungen müssen auf dem üblichen Weg über den Hersteller abgewartet werden.
7. Zahlung, Verzug
7.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt werden, sind die Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Ergeben sich nach Vertragsabschluß nach unserer Auffassung Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.3 Unsere Forderungen werden insgesamt auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und nach unserer Wahl vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
7.4 Bei Lieferungen ins Ausland (nicht BRD) werden die Kosten für Nachnahme Lieferungen und Vorkasseüberweisungen, die durch Seiten des Kunden oder der Sparkasse Kassel entstehen, nicht von der Firma D.v.C.- Video + Automaten übernommen. Diese müssen ggf. in Rechnung gestellt werden.
7.5 Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderung an Dritte vor.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor und zwar auch, soweit es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn ausgeliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiterveräußert werden dürfen.
8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
8.3 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt uns der Besteller schon jetzt seinen Anspruch gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt - und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Der Besteller hat im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen vorzubehalten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
9.2 Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten vertraglichen Zweck soweit als möglich gleichkommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Vertragslücke.
9.3 Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten gilt das für unsere Niederlassung dem jeweiligen Streitwert nach zuständigem Gericht.
10. Sonstiges
10.1 D.v.C.- Video + Automaten weist hiermit ausdrücklich darauf hin, daß der Einsatz von Backup-Systemen und Mod-Chips rechtlich nur für den eigenen Gebrauch von Sicherungskopien gestattet ist. Bei Zuwiderhandlungen ist deshalb die Firma D.v.C.- Video + Automaten nicht belangbar.
10.2 Für Schäden, die durch den unsachgemäßen Umbau passieren können, übernimmt die Firma D.v.C.- Video + Automaten keine Haftung und akzeptiert keine Art der Wiedergutmachung. Ein unsachgemäßer Einbau kann die Spielkonsole für immer zerstören. Die Modchips sind keine offiziellen Produkte der SONY Entertainment Europe, Microsoft bzw. Nintendo. Durch das Öffnen der Spielkonsole erlischt die Herstellergarantie.
10.3 Auf Spielkonsolen, die durch Mitarbeiter bzw. Techniker der Firma D.v.C.- Video + Automaten umgebaut werden, erhält der Kunden 2 Jahre Garantie allein auf die Funktion des Chips. Durch das Öffnen der Spielkonsole erlischt die Herstellergarantie, die durch die Firma D.v.C.- Video + Automaten nicht verlängert wird. D.v.C.- Video + Automaten bietet eine kostenpflichtige Herstellergarantieübernahme aber an. D.v.C.- Video + Automaten kann nicht garantieren, daß jedes Spiel lauffähig ist. Reklamationen sind nur mit original Rechnung und unbeschädigtem Garantie bzw. Kontrollsiegel möglich; ansonsten besteht kein Garantieanspruch. Transportschäden müssen sofort bei der Deutsche Post AG / DHL / DPD angezeigt werden, denn dieser Service wird nicht von der Firma D.v.C.- Video + Automaten übernommen.
10.4. Die Firma D.v.C.- Video + Automaten bietet Ihre Dienste folgendermaßen an, indem sie aktuelle Modchips in die Konsole installiert. Wir sind aber in keinster Weise für spätere Defekte an Ihrer Konsole verantwortlich zu machen, wenn diese auf eine fehlerhafte Softwareprogrammierung im jeweiligen Modchip zurückzuführen ist (sei der Fehler direkt vom Hersteller bekannt gegeben oder in öffentlichen Diskussionsforen im Internet).
10.5. Weiterhin haben Sie kein Recht auf Wandlung des Vertrages, falls ein Produkt offiziell als in Ordnung gilt und sich erst später wie im Punkt 10.4. rausstellt, daß der aufgetretene Fehler selbst vom Hersteller stammt. Wir sind aber gerne bereit, Ihnen den Differenzbetrag nach erfolgreicher Deinstallation des Modchips auszuzahlen.
10.6 Die Firma D.v.C.- Video + Automaten übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Zusammenhang mit der Website bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch und insbesondere für alle Verbindungen ("Links").
10.7 Die Firma D.v.C.- Video + Automaten behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
10.8 Auch übernimmt die Firma D.v.C.- Video + Automaten keine Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung bzw. den Inhalt von derartigen Seiten, die auf dem Wege eines Links erreicht werden können.
10.9 D.v.C.- Video + Automaten haftet keinesfalls für konkrete, mittelbare oder unmittelbare Schäden oder für Schäden durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten, Datenverluste oder entgangene Gewinne, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website stehen.
10.10 Die Firma D.v.C.- Video + Automaten weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche aufgeführten Warenzeichen sich im Besitz der jeweiligen Unternehmen befinden.
10.11 Bei Festplatten Garantiefällen richten Sie bitte Ihren Garantieanspruch direkt an den Hersteller der Festplatte. Aufgrund der von uns ausgestellten Rechnung haben Sie den vollen gesetzlichen Anspruch der Garantie des jeweiligen Herstellers. Informationen über Kontaktaufnahme in einem Garantiefall entnehmen Sie bitte von der Homepage des Herstellers.
www.Maxtor.de , www.Seagate.de , www.Samsung.de
10.12 Konsolen, welche beim Testen vor dem Umbau Mängel aufweisen, senden wir umgehend mit einer kurzen Mängelbeschreibung zurück - hierfür bleibt es uns vorbehalten, eine Aufwandspauschale von max. 25 € zzgl. Porto + sonstige Gebühren einzufordern.
10.13 Bei Stornierungen von Umbauaufträgen oder Annahmeverweigerung bleibt es der Firma D.v.C.- Video + Automaten je nach Arbeitsaufwand vorbehalten, eine Aufwandspauschale von max. 25 € zzgl. Porto + sonstige Gebühren einzufordern.
10.14 Sollte eine Konsole zugesendet werden, welche sich nicht mehr im original Zustand befindet, d.h., die Garantiesiegel sind zerstört und / oder es wurde schon eine Modifikation an der Konsole von einer Fremdperson unternommen, so übernimmt D.v.C.- Video + Automaten keine Haftung für evtl. Schäden, welche durch den Einbau eines Modchips ihrerseits entstehen, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Eingriff einer zuvorigen Drittperson auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Schaden daraus zurückzuführen ist.
10.15 Die Firma D.v.C.- Video + Automaten ist nicht verpflichtet, individuell angefertigte Komplettsysteme innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechts zurückzunehmen. Da das System auf Wunsch des Kunden individuell installiert wurde und der Arbeitsaufwand verhältnismäßig hoch zum Gesamtpreis des Komplettsystems ist, besteht kein Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz § 3, BGB § 312d).
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
--- Stand Januar 2008 ---
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